Eintritt, Aufenthalt, Austritt
Eintritt
Der freiwillige Ersteintritt erfolgt in der Regel mit ärztlichem Zeugnis oder durch Zuweisung mittels fürsorgerischer Unterbringung. Freiwillige Wiedereintritte sind auch ohne ärztliches Einweisungszeugnis möglich. Notfallaufnahmen sind jederzeit möglich.
Austritt
Unser Ziel ist, dass wir die Patientinnen und Patienten wieder nach Hause entlassen oder mit ihnen eine geeignete Alternative finden können. Eine geeignete Nachbetreuung leiten wir während des Aufenthalts ein.
Kontakte
8424 Embrach