Eintritt, Aufenthalt, Austritt
Eintritt
Der freiwillige Ersteintritt erfolgt in der Regel mit einem ärztlichen Zeugnis oder durch Zuweisung mittels fürsorgerischer Unterbringung. Freiwillige Wiedereintritte sind auch ohne ärztliches Einweisungszeugnis möglich. Notfallaufnahmen sind jederzeit möglich.
Aufenthalt
Für die Behandlung der oft komplexen psychiatrischen Erkrankungen bieten wir den Betroffenen einen beschützenden, geschlossenen Rahmen und professionelle Begleitung – insbesondere in akuten Krisensituationen, wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt. Unsere Stationen verfügen über freundliche Zimmer mit einem, zwei oder drei Betten.
Trotz der vorhandenen Einschränkungen wie geschlossene Türen und Fenster legen wir Wert auf eine wohlwollende, unvoreingenommene Grundhaltung gegenüber unseren Patientinnen und Patienten. Wir übertragen auch während der akuten Krise Eigenverantwortung und unterstützen sie dort, wo sie Hilfe benötigen.
Austritt
Das Ziel ist, dass wir die Patientinnen und Patienten wieder nach Hause entlassen oder für sie eine geeignete Alternative finden können. Eine geeignete Nachbetreuung leiten wir während des Aufenthalts ein.
Kontakte
8424 Embrach
8408 Winterthur