ZUWEISUNG SOFORTHILFE

Bipolare Störungen

Eine bipolare Störung ist durch das phasenhafte Auftreten von extrem gegensätzlichen emotionalen Zustände gekennzeichnet. Diese reichen von schweren Depressionen auf der einen, bis hin zu manischen Phasen mit gesteigertem Antrieb und Euphorie auf der anderen Seite. Dazwischen gibt es auch Phasen von Normalität sowie verschiedene Zwischenstufen. Aufgrund des unberechenbaren Verlaufs und der extremen Gefühlsschwankung ist das berufliche und soziale Leben der Betroffenen stark beeinträchtigt. Als Ursache nimmt man nach heutigem Wissenstand eine genetische Veranlagung an. Zusätzlich beeinflussen psychosoziale Faktoren die Ausprägung und den Verlauf der Erkrankung.

Symptome

Damit das Vorliegen einer bipolaren Störung bestätigt werden kann, müssen sowohl depressive als auch manische Phasen aufgetreten sein. Depressive Phasen sind gekennzeichnet durch niedergedrückte Stimmung, Antrieblosigkeit, Interessensverlust und Rückzug. Manische Phasen sind gekennzeichnet durch gesteigerten Antrieb, vermindertes Schlafbedürfnis, gehobene Stimmung, soziale Umtriebigkeit, Distanzlosigkeit und gesteigertes Selbstwertgefühl. Es können auch Misszustände und subklinische Phasen auftreten. Eine unterschiedliche Phasendauer ist möglich. Es besteht ein Risiko von zusätzlichen Entwickeln psychischer Krankheiten wie beispielsweise Suchtmittelkonsum und ein erhöhtes Suizidrisiko.

Ursache

Als Ursache nimmt man nach heutigem Wissenstand eine genetische Veranlagung an. Zusätzlich beeinflussen psychosoziale Faktoren die Ausprägung und den Verlauf der Erkrankung.

Behandlung

In der Behandlung ist zu unterscheiden zwischen der Behandlung akuter Phasen und der Vorbeugung und Verhinderung zukünftiger Krankheitsphasen. In jeder Behandlungssituation spielen Medikamente eine wichtige Rolle. Es gibt internationale Leitlinien, nachdem Psychiater akute Phasen therapieren und künftige Phasen vorbeugen. Die medikamentöse Einstellung dieser schwerwiegenden Erkrankung setzt eine grosse Erfahrung voraus. Die Behandlung gehört in die Hand von erfahrenen Fachärzten. Für die Erhaltung der Therapietreue ist eine sorgfältige Aufklärung von betroffenen Angehörigen zentral. Tlw. ist eine stationäre Behandlung unvermeidlich. Aufgrund fehlender Krankheitseinsicht in meist manischen Phasen können Behandlungen ohne Zustimmung nach Art. 426 ZGB erforderlich sein. Neben Medikation sind auch verhaltenstherapeutische Interventionen sowie Besuch von Selbsthilfegruppen für Betroffene und Angehörige sinnvoll.