Klinikschule
Unterricht
Für die Sekundarschulstufe gilt der Lehrplan des Kantons Zürich. Lernende an Kantons-, Berufs- oder anderen Schulen erhalten von unseren Lehrpersonen Unterstützung beim Bearbeiten des Stoffs ihrer Herkunftsschule.
Kosten
Der Unterricht steht allen Jugendlichen des Kantons Zürich zu, wenn der Aufenthalt voraussichtlich insgesamt mindestens zwei Wochen dauert. Der Unterricht für Jugendliche, die ausserhalb des Kantons Zürich schulpflichtig sind oder deren Lehrbetrieb ausserhalb des Kantons Zürich ansässig ist, setzt eine Kostengutsprache einer Behörde des Kantons voraus, der für die Erfüllung der Schulpflicht oder für die Berufsfachschule verantwortlich ist.
Rechtliches
Spital- und Klinikschulen sind im Volksschulgesetz als eigenständiges Bildungsangebot verankert. In der Spitalschulverordnung sind Einzelheiten für den Betrieb einer Spital- und Klinikschule geregelt.
Angebote der ipw
Ansprechperson
Gaviosula Mateu
Kontakte
8408 Winterthur