

Klinikschule
Unterricht
Für die Sekundarschulstufe gilt der Lehrplan des Kantons Zürich. Lernende an Kantons-, Berufs- oder anderen Schulen erhalten von unseren Lehrpersonen Unterstützung beim Bearbeiten des Stoffs ihrer Herkunftsschule.
Kosten
Der Unterricht steht allen Jugendlichen des Kantons Zürich zu, wenn der Aufenthalt voraussichtlich insgesamt mindestens zwei Wochen dauert. Der Unterricht für Jugendliche, die ausserhalb des Kantons Zürich schulpflichtig sind oder deren Lehrbetrieb ausserhalb des Kantons Zürich ansässig ist, setzt eine Kostengutsprache einer Behörde des Kantons voraus, der für die Erfüllung der Schulpflicht oder für die Berufsfachschule verantwortlich ist.
Rechtliches
Spital- und Klinikschulen sind im Volksschulgesetz als eigenständiges Bildungsangebot verankert. In der Spitalschulverordnung sind Einzelheiten für den Betrieb einer Spital- und Klinikschule geregelt.
Massnahmen gegen Corona
Die Klinikschule arbeitet mit einem Schutzkonzept, welches sowohl die Auflagen vom Volksschulamt der Bildungsdirektion Kanton Zürich als auch die der ipw-internen Corona Taskforce erfüllt:
Angebote der ipw
Ansprechperson
