ZUWEISUNG SOFORTHILFE

Eltern und Angehörige

Ein zentraler Punkt der Arbeit mit den Jugendlichen ist die enge Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten. Die behandelnden Fachleute sind vom Gesetz her verpflichtet, mit den Eltern oder deren mandatsberechtigten Vertretern zusammenzuarbeiten.

Sie informieren diese fortlaufend über alle wichtigen Geschehnisse und holen für ausserordentliche Aktivitäten, z.B. in der Freizeit, ihre Zustimmung ein. Ebenfalls beziehen die Fachleute die Sorgeberechtigten in Behandlungs- und Austrittsentscheide zeitnah ein.

Kontakte

Tagesklinik für Jugendliche
Schlosstalstrasse 210
8408 Winterthur
Tagesklinik für Jugendliche
Feldeggstrasse 5
8152 Glattbrugg